Fragen und Antworten
Programmübersicht
- Wie nehme ich am Budoten Partnerprogramm
teil?
- Entstehen mir als Partner von Budoten Kosten?
- Seit wann existiert das Budoten
Partnerprogramm?
- Welche Websites können am Partnerprogramm teilnehmen?
- Kann ich auch teilnehmen, wenn ich nicht in
Deutschland lebe?
- Wie sollte meine Website aussehen?
- Ich kann kein HTML und besitze keine Software, um
Web-Seiten zu erstellen. Hilft mir Budoten dabei?
- Welche Produkte soll ich weiterempfehlen?
- Ich möchte gerne zusätzliche Artikel für den
Budoten Katalog vorschlagen. Geht das?
- Ich besitze mehr als eine URL. Muss ich jede einzeln beim
Partnerprogramm anmelden?
- Kann ich auf meiner Website Bestellungen entgegennehmen
und die Bestell- und Kundendaten erst später an Budoten senden?
- Können nicht-gewerbliche Website-Betreiber Partner
von Budoten werden?
1. Wie nehme ich am Budoten
Partnerprogramm teil?
- Lesen Sie die Vereinbarung zur Teilnahme am Budoten Partnerprogramm.
- Erklären Sie Ihre Teilnahme durch Ausfüllen der Online-Registrierung.
Nach dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars werden Sie direkt in das PartnerNet
geleitet, zu dem Sie dann unmittelbar Zugang haben. Loggen Sie sich sofort mit Ihrem
Benutzernamen und Ihrem Passwort ein und sichern Sie sich so auch den zukünftigen Zugriff
auf das PartnerNet. Dort helfen wir Ihnen beim Bau Ihres persönlichen Produktbereiches.
Unter dem Menüpunkt "Link-Generator" finden Sie optimale Hilfsmittel, um
schnell und einfach Links auf nahezu jede einzelne Seite unseres Kataloges zu erstellen.
Außerdem halten wir hier eine Vielzahl an Bannern und Grafiken, Verkaufstipps sowie Ihre
individuellen Berichte und Statistiken für Sie bereit. Damit können Sie nicht nur Ihren
eigenen Produktbereich effektiv auf- und ausbauen, sondern haben immer den Überblick
über Ihre aktuellen Werbekostenerstattungen.
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2. Entstehen mir als Partner von
Budoten Kosten?
Nein. Es gibt weder Teilnahmegebühren noch anderweitige Kosten, die Ihnen durch die
Teilnahme am Budoten Partnerprogramm entstehen. Es entstehen weder Gebühren
für die von Ihrer Site initiierten Verkäufe noch gibt es bestimmte Verkaufsvorgaben, die
Sie für den Erhalt von Werbekostenerstattungen erzielen müssen. Als Partner von
Budoten können Sie nur profitieren!
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3. Seit wann existiert das Budoten
Partnerprogramm?
Das deutsche Partnerprogramm von Budoten wurde im Juli 2000 ins Leben
gerufen. Seitdem hat sich das Programm zu einem erfolgreichen Kooperationsmodell im
Internet entwickelt - mit täglich steigenden Teilnehmerzahlen.
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4. Welche Websites können am
Partnerprogramm teilnehmen?
Die meisten Websites können am Budoten Partnerprogramm teilnehmen.
Allerdings behalten wir uns das Recht vor, bestimmte Sites nicht zur Teilnahme zuzulassen.
Eine NICHTZULASSUNG von Sites erfolgt beispielsweise, wenn dort:
- pornografische oder sexuelle Inhalte angepriesen oder enthalten sind,
- Gewalt verherrlicht wird,
- rassistisches, sexistisches oder jugendgefährdendes Material enthalten ist oder
Personen wegen ihrem Glauben, ihrer Abstammung, ihrer Behinderung oder aus anderen
Gründen diffamiert und diskriminiert werden,
- gegen gültige nationale und/oder internationale Gesetze verstoßen wird,
- das geistige Eigentum anderer verletzt wird.
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5. Ist die Teilnahme auch bei Firmen-
oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands möglich?
Ja. Sie können am Budoten Partnerprogramm auch dann teilnehmen, wenn Sie
nicht in Deutschland leben. Unsere Partner kommen aus allen Ländern der Erde, und wir
freuen uns jeden Tag auf neue Bewerbungen aus aller Welt. Zur Teilnahme benötigen Sie
lediglich eine Website, die nicht gegen die geltenden Teilnahmebedingungen verstößt.
Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen zum Budoten Partnerprogramm aufmerksam durch,
bevor Sie sich online zum Partnerprogramm anmelden. Beachten
Sie bitte, dass Werbekostenerstattungen etwa 30 Tage nach Anforderung zur
Auszahlung kommen und in Euro ausbezahlt werden. Allen internationalen Teilnehmern am
Partnerprogramm steht es frei, anstatt der Auszahlung per Scheck in Euro einen
Einkaufskredit in Form eines Budoten Geschenkgutscheines zu nutzen. Geben Sie
uns Ihre bevorzugte Auszahlungsoption einfach unter "Auszahlungsoption" im
Budoten PartnerNet an. Für Teilnehmer innerhalb der EU empfiehlt sich die EU-Überweisung. Hierzu benötigen wir Ihre internationale Bankverbindung.
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6. Wie sollte meine Website aussehen?
Jede Partner-Site ist einzigartig. Daher können und möchten wir keine Empfehlungen
abgeben, wie Ihre Website aussehen könnte. Grundsätzlich sollten Sie Ihre Empfehlungen
oder Links zu Budoten dem Design Ihrer Website anpassen. Wenn Sie Ihren
Internet-Auftritt erst planen, stehen Ihnen dabei unendlich viele
Gestaltungsmöglichkeiten offen - entscheiden Sie sich für ein einzigartiges,
persönliches Erscheinungsbild mit einem hohen Wiedererkennungswert. Auf unseren
PartnerNet-Seiten finden Sie eine Vielzahl von Hilfsmitteln und Tipps, mit denen Sie sehr
schnell einen erfolgreichen Shopping-Bereich unter Ihrer URL-Adresse aufbauen können.
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7. Ich kann weder HTML noch besitze ich eine
Software, um Websites zu erstellen. Hilft mir Budoten dabei?
Bei der Vielzahl von existierenden Partnern sind wir leider nicht in der Lage, beim
Aufbau einer Website oder dem Erlernen von HTML behilflich zu sein. Allerdings haben wir
eine einfache Möglichkeit geschaffen, um schnell geeignete Links von Ihrer auf unsere
Site zu erstellen.
Im PartnerNet erhalten Sie zahlreiche Code-Beispiele, mit
denen Sie alle gewünschten Links in Sekundenschnelle anpassen können. Individuelle
Einzeltitel-Links, themen- oder seitenbezogene Links oder Suchfeld-Links sind möglich,
lassen sich optimal auf jeder Site einfügen und generieren sofort Werbekostenerstattung.
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8. Welche Produkte soll ich
weiterempfehlen?
Alle Artikel, die bestimmte Themen- oder Sachgebiete Ihrer Internet-Präsenz
widerspiegeln, eignen sich hervorragend als klassische Referenzprodukte Ihres
Fachbereiches. Stellen Sie gezielt Ihre Favoriten vor, denn Ihr Expertentipp ist es, der
zum spontanen Kauf auf Ihrer Website animiert. Je mehr Sie Ihr Angebot an den
Bedürfnissen Ihrer Zielgruppe orientieren, umso stärker wird der Zugriff auf Ihre
Empfehlungs-Links sein.
Keine Zeit fürs Detail? Kein Problem, denn bereits Homepage-Links auf Budoten
lohnen sich in jedem Fall. Mit dem Budoten Suchfeld gehen Sie auf Nummer
Sicher, denn das Suchfeld führt Ihre Besucher schnell zum gewünschten Titel.
Halten Sie Ihr Angebot immer aktuell, indem Sie Ihre Produkte öfter mal auswechseln.
Abonnieren Sie den Budoten-Newsletter, um sich über aktuelle Sonderangebote zu
informieren. Weitere Tipps zu unseren Produkten finden Sie auch im PartnerNet. Ihre
individuellen Linkformate finden Sie hier bereits vor.
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9. Ich möchte gerne zusätzliche Artikel für
den Budoten Katalog vorschlagen. Geht das?
Wir sind stets an der Erweiterung unserer Produkt-Palette interessiert. Schlagen Sie
Ihre Artikel per Email vor. Wir werden dann
umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
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10. Ich besitze mehr als eine URL. Muss ich
jede einzeln beim Partnerprogramm anmelden?
Sie können gerne, müssen aber nicht. Wählen Sie zwischen beiden Möglichkeiten:
- Sie lassen sich einmal mit allen Ihren URLs registrieren. Dabei werden Ihnen für alle
URLs die generierten Werbekostenerstattungen sowie die Berichte und Auswertungen der
Aktivitäten Ihrer Produktbereiche in einem einzigen Bericht angezeigt. Diesen Bericht
können Sie jederzeit im PartnerNet ansehen. Sie erhalten zwar in diesem Fall eine einzige
Partner-ID für alle URLs, können aber andererseits nicht mehr feststellen, über welche
Ihrer Sites die meisten Verkäufe initiiert werden.
- Sie registrieren jede einzelne URL separat. Dabei wird für jede registrierte URL eine
eindeutige Partner-ID vergeben. Die meisten unserer Partner bevorzugen diese Art der
Registrierung, da hierbei alle Werbekostenerstattungen und Auswertungen einzeln für jede
Site durchgeführt werden und pro Site jeweils ein Scheck mit den Werbekostenerstattungen
versendet wird. Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen wir die Auszahlung der
Werbekostenerstattungen einzeln vornehmen und können keine Sammelauszahlung für mehrere
Sites vornehmen.
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11. Kann ich auf meiner Website Bestellungen
entgegennehmen und die Bestell- und Kundendaten erst später an Budoten senden?
Nein. Unsere häufigen Updates mit wechselnden Preisen, Inhalten und Lagerbeständen
sind als feste Bestandteile in unsere Katalog- und Bestellsoftware integriert. Nur wenn
Sie dieses System verwenden, stehen Ihnen und Ihren Kunden immer die aktuell gültigen
Daten von Budoten zur Verfügung. Und nur im Zusammenspiel dieser Daten mit den
Kundenkontakt- und Rechnungsinformationen ist Budoten in der Lage, den
optimalen und mit Abstand besten Kundendienst aller im Internet vertretenen Unternehmen zu
garantieren. Lehnen Sie sich beruhigt zurück, genießen Sie die Wertsteigerung Ihrer
Website durch die Partnerschaft mit uns, und überlassen Sie den E-Commerce-Experten von
Budoten die restliche Abwicklung der Verkäufe und den Kundendienst.
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12. Können auch nicht-gewerbliche
Website-Betreiber Partner von Budoten werden?
Ja. Aus Buchpreisbindungs-Gründen können wir Werbekostenerstattungen für Bücher,
Videos und CD's aber nur an gewerbliche Partner im Rahmen des Budoten
Partnerprogramms auszahlen.
Wenn Sie den Antrag für das Programm stellen, gehen wir davon aus, dass Sie nicht
im Rahmen eines bestehenden Gewerbes an unserem Partnerprogramm teilnehmen.
"Gewerblich" sind Sie, wenn:
- Ihre Firma eine GmbH ist oder
- Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder
- Sie einen eigenen Server betreiben oder
- Sie einen eigenen Domain-Namen für Ihre Website haben.
Wenn Sie sich als GmbH zum Partnerprogramm registrieren, brauchen wir keinen weiteren
Beweis, dass Sie zur "gewerblichen Schaltung von elektronischen Anzeigen"
berechtigt sind.
Die andere Möglichkeit ist, Sie faxen uns eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder Ihres
Gewerbescheins. Wenn Sie dies machen, bitte unbedingt Ihre Partner-ID auf dem Fax deutlich
schreiben. Bitte ausschließlich an diese Fax-Nummer senden:
+49-(0)3533-519510
Bitte benutzen Sie diese Faxnummer ausschließlich zum Senden Ihres Gewerbescheins.
Senden Sie andere Korrespondenz bitte immer per E-Mail.
Gewerbeanmeldung:
Um ein Gewerbe anzumelden, je nach dem, wo Ihr Gewerbe angesiedelt sein soll, sind z.B.
folgende Ämter zuständig:
Landratsamt
Kreisverwaltungsreferat
Stadtverwaltung
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Gemeinde, um die zuständige Stelle zu erfahren.
Bei einer neuen Gewerbeanmeldung können Sie folgende Begriffe als
"Geschäftszweck" angeben:
- "Vermittlung von Geschäften"
- "Vermittlung von Geschäften im Internet"
- "Handelsvermittlung"
- oder Vergleichbares nach Absprache mit dem jeweiligen Amt
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Werbekostenerstattungen
- Welche Produkte führen zu einer Werbekostenerstattung?
- In welcher Höhe zahlt Budoten Werbekostenerstattungen?
- Wie verfolgt Budoten Bestellungen, die über
meine Site erzeugt werden?
- Können Werbekostenerstattungen und Auswertungen online
abgefragt und überprüft werden?
- Wie erfolgt die Auszahlung der Werbekostenerstattungen?
- Erhalte ich Werbekostenerstattungen für meine eigenen
Einkäufe, wenn diese über meine Internet-Site erfolgen?
- Ist anstatt der Auszahlung der Werbekostenerstattung
auch eine Gutschrift als Einkaufskredit möglich?
- Sind die Werbekostenerstattungen an Bedingungen wie
Mindestverkäufe oder Verkaufszahlen gekoppelt?
1. Welche Produkte führen zu einer
Werbekostenerstattung?
Grundsätzlich kommen alle Produkte, die Budoten in den Rubriken
Accessoires, Budobooks, Freizeitartikel, Mein Kampfsport, Trainingsbedarf und Budowaffen
anbietet für eine Werbekostenerstattung in Frage.
Sie erhalten eine Werbekostenerstattung, wenn ein Besucher Ihrer Website über einen
Link auf die Site von Budoten weitergeleitet wird und dort eines oder mehrere
Produkte kauft. Die Weiterleitung kann dabei direkt auf ein bestimmtes Produkt,
Produktlisten, auf Suchergebnisse oder auf die Homepage von Budoten erfolgen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen unser Budoten-Suchfeld an, so dass Ihr Besucher
unseren Katalog bereits auf Ihrer Site durchsuchen kann. Beachten Sie bitte, dass sich
alle Werbekostenerstattungen aus dem tatsächlich erzielten und nicht aus dem empfohlenen
Verkaufspreis der jeweils geeigneten Produkte errechnen.
Grundsätzlich führen Käufe, die über einen Ihrer Links zustande gekommen sind, zu
einer Werbekostenerstattung in Höhe von 5% des Artikelpreises.
Wenn ein Kunde über einen Einzeltitel-Link zu einer Detailseite eines Artikels aus der
Rubrik "Budowaffen" gelangt und das Buch dort in den Einkaufswagen legt,
vergütet Budoten eine Werbekostenerstattung in Höhe von 5% des
Verkaufspreises, wenn das Buch dann auch gekauft wird. Wenn der auf die Budoten
Site weitergeleitete Kunde danach auf unserer Site bleibt und weitere Produkte kauft,
vergüten wir für jedes geeignete Produkt eine Werbekostenerstattung in Höhe von 5% des
Verkaufspreises abzüglich eventueller Rabatte.
Bitte beachten Sie, dass Budoten keinerlei Werbekostenerstattungen für
Geschenkgutscheine, vergriffene oder nicht lieferbare Artikel und Produkte zahlt.
Lesen Sie unsere Teilnahmebedingungen. Hier ist detailliert beschrieben, wie
Werbekostenerstattungen generiert werden.
Eigenbestellungen generieren keine Werbekostenerstattung.
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2. In welcher Höhe zahlt Budoten Werbekostenerstattungen?
Lesen Sie bitte die Bedingungen zur Teilnahme am Budoten Partnerprogramm.
Sie finden dort detaillierte Beschreibungen, wie die Werbekostenerstattungen errechnet und
zusammengesetzt werden.
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3. Wie verfolgt
Budoten Bestellungen, die über meine Site erzeugt werden?
Bei der online-Registrierung weisen wir jedem Teilnehmer an unserem Partnerprogramm
eine eindeutige Partner-ID zu. Diese Kennung ist ein wesentlicher Bestandteil in jedem
Link, der Bestellungen über Ihre Website eindeutig als solche identifiziert.
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4. Können Werbekostenerstattungen und
Auswertungen Online abgefragt und überprüft werden?
Ja. Sofort nach Beginn Ihrer Partnerschaft haben Sie Zugang zu dem PartnerNet. Dort
lassen sich jederzeit die aktuellen Werbekostenerstattungen sowie alle Auswertungen und
Berichte abfragen und prüfen. Die Berichte zeigen nicht nur die Höhe der generierten
Werbekostenerstattungen, es wird daraus auch ersichtlich, welche und wie viele Produkte
über Ihre Links bei Budoten bestellt werden. Sie haben so immer den genauen
Überblick über die Produkte, die sich am besten auf Ihrer Site verkaufen.
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5. Wie erfolgt die Auszahlung der
Werbekostenerstattung?
Alle Werbekostenerstattungen werden auf Anforderung vergütet. Wie in den Teilnahmebedingungen des
Budoten Partnerprogramms beschrieben, erfolgt die Auszahlung der
Werbekostenerstattung nur dann, wenn diese einen Betrag von 15 Euro übersteigt. Liegt uns keine Gewerbeanmeldung mit dem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht vor (Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummer) wird vom Auszahlungsbetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer einbehalten.
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6. Erhalte ich Werbekostenerstattungen für
Eigenbestellungen, wenn diese über meine Website erfolgen?
Wie in den Teilnahmebedingungen des Budoten
Partnerprogramms festgelegt ist, zahlen wir für persönliche Einkäufe keinerlei
Werbekostenerstattungen.
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7. Ist anstatt der Auszahlung der
Werbekostenerstattung auch eine Gutschrift als Einkaufskredit möglich?
Bereits bei der Anmeldung zum Partnerprogramm können Sie sich aussuchen, in welcher
Form Sie bezahlt werden möchten. Alle Partner mit Wohnsitz und Bankkonto in der
Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union können zwischen einer Auszahlung in Form einer Überweisung
oder eines Einkaufsgutscheins wählen. Partner mit einem Wohnsitz außerhalb der
Europäischen Union können wählen, ob Sie einen Verrechnungsscheck oder einen
Einkaufsgutschein erhalten möchten. Selbstverständlich können Sie Ihre
Auszahlungsoptionen ändern. Gehen Sie dazu einfach in das Budoten
PartnerNet und wählen Sie hier die von Ihnen bevorzugte Auszahlungsform.
...weitere Fragen / Programmübersicht
8. Sind die Werbekostenerstattungen an
Bedingungen wie Mindestverkäufe oder Verkaufszahlen gekoppelt?
Nein. Wir geben weder Verkaufszahlen vor noch erwarten wir irgendwelche
Mindestverkäufe oder Verkaufssteigerungen von den Teilnehmern unseres Partnerprogramms.
Es werden bei jedem Verkauf qualifizierter Produkte Werbekostenerstattungen generiert und
ausgezahlt. Jeder Verkauf führt zu einer
Werbekostenerstattung in Höhe von 5% des erzielten Verkaufspreises, unabhängig von der Anzahl Ihrer Verkäufe oder der
Gesamthöhe Ihrer Werbekostenerstattungen. Die Höhe der Werbekostenerstattung ist auf
maximal 7,50 Euro pro verkauftem Produkt begrenzt.
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